










4.7 Zugriffsrechte
Zugriffsrecht im BSCW ist -- abstrakt formuliert -- die Möglichkeit für einen Benutzer, auf ein Objekt bestimmte Aktionen anzuwenden. Entsprechend seiner Zielsetzung, die Zusammenarbeit gleichberechtigter Partner zu unterstützen, geht BSCW davon aus, dass ein Objekt
entweder
- privat ist, d. h., dass nur derjenige Zugriffsrecht hat, der es in einem seiner privaten Ordner erzeugt hat,
oder
- gemeinsam genutzt wird, d. h., dass alle Mitglieder eines gemeinsamen Arbeitsbereichs gleiches (i. w. volles) Zugriffsrecht darauf haben.
Grundentscheidungen über das Zugriffsrecht fallen damit,
- wenn ein Dokument in einen gemeinsamen Arbeitsbereich hineingebracht bzw. dort erzeugt wird und,
- wenn ein Benutzer als Mitglied in einen gemeinsamen Arbeitsbereich eingeladen wird und damit Zugriff auf alle darin enthaltenen Objekte bekommt.
Detailmodifikationen auf der Basis dieser Grundentscheidung sind der Fokus dieses Kapitels, in dem das Instrumentarium für Zuordnung und Umstrukturierung von Zugriffsrechten zusammenfassend beschrieben wird.
- Hinweis:
- Ohne gleich Zugriffsrechte zu verändern, können Sie das Überschreiben eines Dokuments verhindern oder zumindest erschweren, indem Sie
- das Dokument unter Versionsverwaltung (s. Abschnitt 4.8) stellen;
- das Dokument mit einer (aufhebbaren) Schreibsperre (s. Abschnitt 4.6.3) belegen.
BSCW bietet mächtige, aber auch recht komplexe Möglichkeiten, für Gruppen oder einzelne Benutzer differenzierte Zugriffsrechte für Arbeitsbereiche, Ordner, einzelne Dokumente etc. festzulegen. Damit können z. B. bestimmte Zugriffsrechte für ein Objekt auf einzelne Benutzer oder einen kleinen Teil der Mitglieder eines gemeinsamen Arbeitsbereichs beschränkt werden. Andererseits können Objekte auch für anonymen Zugriff zugänglich gemacht werden.
- Hinweis:
- Wir empfehlen, dass sich Arbeitsgruppen bei der Einrichtung gemeinsamer Arbeitsbereiche auf einige Grundregeln für die Gestaltung der Zugriffsrechte einigen, die für den Arbeitsbereich einmal gesetzt und automatisch auf alle Objekte im Arbeitsbereich übertragen werden.
- Nur als erfahrener Benutzer sollten Sie Änderungen von Zugriffsrechten konzipieren und durchführen.
Die folgenden Abschnitte erläutern die Gestaltung von Zugriffsrechten am Beispiel eines Treffen Objekts, das in einem gemeinsamen Arbeitsbereich enthalten ist und selbst wieder Objekte enthält:
- Abschnitt 4.7.1 zeigt, wo Zugriffsrechte im BSCW für Sie sichtbar, ablesbar und ggf. hinterfragbar werden. Die dort im Mittelpunkt stehende Tabelle Zugriff auf der Info-Seite jedes Objekts gibt zugleich die Inhalte der dann folgenden Abschnitte vor:
- Voreinstellungen für Typen von Rechte-Inhabern (die Zeilen der Tabelle) werden in Abschnitt 4.7.2 erläutert. Abschnitt 4.7.3 zeigt, wie Sie diese Grundstruktur der Rechte-Inhaber ergänzen und ausdifferenzieren können.
- In Abschnitt 4.7.4 geht es dann darum, wie Sie die Kopfzeile der Tabelle Zugriff umgestalten können, d. h., neue Spalten (= Aktionsbündel) einfügen und Aktionen zwischen den Spalten verschieben können.
- Abschnitt 4.7.5 erläutert, wie Sie in der Tabelle der Zugriffsrechte für Objektname Zugriffskontrollwerte setzen und beschreibt die Regeln, nach denen BSCW daraus Zugriffsrechte bestimmt.
- Abschnitt 4.7.6 macht Sie mit den speziellen Möglichkeiten vertraut, die BSCW Ihnen für den Benutzer anonymous und für Arbeitsbereiche bzw. Objekte darin mit öffentlichem Zugang bietet.








